Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 24.10.2008

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22273
OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08 (https://dejure.org/2008,22273)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2008 - 6 S 17.08 (https://dejure.org/2008,22273)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 6 S 17.08 (https://dejure.org/2008,22273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteinhaltung von in Beurteilungsrichtlinien aufgestellten Richtwerten für die Vergabe von Bestnoten im Hinblick auf das Gebot ausreichender Differenzierung sowie die Einhaltung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes; Zulässigkeit der Einholung von ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 6 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 6 Satz 6; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3, 6; GG Art. 33 Abs. 2
    Nichteinhaltung von in Beurteilungsrichtlinien aufgestellten Richtwerten für die Vergabe von Bestnoten im Hinblick auf das Gebot ausreichender Differenzierung sowie die Einhaltung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes; Zulässigkeit der Einholung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 6.07

    Grundsätze und Einzelaspekte des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
    Angesichts dieses Mangels bei der Ermittlung der im Konkurrenzverhältnis zwischen dem Beigeladenen zu 20. und dem Antragsteller maßgeblichen Vergleichsgrundlagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass das nicht ordnungsgemäß dokumentierte und begründete bessere Leistungsbild des Beigeladenen zu 20. dessen Vorrang vor dem Anragsteller zweifelsfrei rechtfertigt, so dass die Berücksichtigung des Antragstellers in einem neuen (fehlerfreien) Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 6 S 6.07 u. OVG 6 S 7.07 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07

    Grundsätze und Einzelaspekte des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
    Angesichts dieses Mangels bei der Ermittlung der im Konkurrenzverhältnis zwischen dem Beigeladenen zu 20. und dem Antragsteller maßgeblichen Vergleichsgrundlagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass das nicht ordnungsgemäß dokumentierte und begründete bessere Leistungsbild des Beigeladenen zu 20. dessen Vorrang vor dem Anragsteller zweifelsfrei rechtfertigt, so dass die Berücksichtigung des Antragstellers in einem neuen (fehlerfreien) Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 6 S 6.07 u. OVG 6 S 7.07 -, juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
    Ist eine große Anzahl von Beförderungsbewerbern ausnahmslos mit der Spitzennote beurteilt mit der Folge, dass die Beförderungsentscheidung allein anhand von Hilfskriterien getroffen werden kann, so deutet dies auf eine mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbare Beurteilungspraxis hin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, DVBl 2003, 1524).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
    Erforderlich ist jedoch, dass die beurteilenden Vorgesetzten vom gleichen Begriffsinhalt der verwendeten Notenbezeichnung ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - 2 C 8.79 -, DVBl 1981, 1062).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21115
LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08 (https://dejure.org/2008,21115)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2008 - 6 S 17/08 (https://dejure.org/2008,21115)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 6 S 17/08 (https://dejure.org/2008,21115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Feststellungsinteresse für Folgemitteilungen bei feststehender Unverbindlichkeit der Startgutschrift

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse für Folgemitteilungen bei feststehender Unverbindlichkeit der Startgutschrift; Voraussetzungen für die Rechtsverbindlichkeit von Betriebsrentenmitteilungen

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Im Übrigen hat das Amtsgericht - unter ausführlicher Darlegung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06) - die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe in zulässiger Weise mit der Satzungsänderung eine Umstellung des Rentensystems vorgenommen, und die Berechnung der Betriebsrente unter Anwendung der neuen Satzungsbestimmungen benachteilige die Klägerin - abgesehen von dem unter Gleichheitsgesichtspunkten zu beanstandenden Versorgungssatz von lediglich 2, 25 % für jedes Jahr der Pflichtversicherung, welcher lediglich zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift führe - nicht unangemessen.

    Wird eine Startgutschrift alleine angegriffen, so ist nach Maßgabe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2007 (a.a.O.) allein deren Unverbindlichkeit festzustellen.

    Dies gilt jedenfalls, wenn und soweit die Einwendungen/Bedenken, die gegen die Betriebsrentenmitteilung erhoben werden, die gleichen sind wie die, die gegen die Startgutschrift geltend gemacht wurden bzw. soweit sie denen entsprechen, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. November 2007 (a.a.O.) abgehandelt hat.

    Mit Urteil vom 14. Dezember 2007 - IV ZR 74/06 - hat der Bundesgerichtshof erstmals grundlegend zur Umstellung des Zusatzversorgungssystems der Beklagten und zu den Startgutschriftenregelungen für rentenferne Pflichtversicherte (§§ 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 78, 79 Abs. 1 VBLS jeweils i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG in der seit 1. Januar 2001 geltenden Fassung) Stellung genommen (vgl. BGHZ 174, 127-179 = BetrAV 2008, 203-213 = NVwZ 2008, 455-468).

    Das hat zur Folge, dass die nach diesen Bestimmungen erteilten Startgutschriften einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehren und - wie vom Amtsgericht ausgesprochen - den Wert der bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft der rentenfernen Pflichtversicherten auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Rente nicht verbindlich festlegen (BGH vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 -, a.a.O.).

    Eine solche gerichtliche Entscheidung ist nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht geboten (BGHZ 174, 127, 176).

  • BGH, 14.05.2008 - IV ZR 26/07

    Rechtmäßigkeit der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung seit dem 14. November 2007 wiederholt bestätigt und insbesondere zu dem von der Klägerin hier gerügten Wegfall der Mindestversorgung ausgeführt, dass eine Verletzung höherrangigen Rechts weder darin gesehen werden könne, dass die Übergangsregelung den rentenfernen Pflichtversicherten nach der alten Satzung zugesagte Mindestleistungen - insbesondere auch diejenige nach § 44 a VBLS a.F. - entziehe, noch in dem Umstand, dass die nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. bei der Ermittlung der gesamtversorgungsfähigen Zeit zu berücksichtigende hälftige Anrechnung so genannter Vordienstzeiten nach dem Übergangsrecht keinen Eingang in die Startgutschriften rentenferner Versicherter gefunden habe (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 2008 - IV ZR 47/05 - und Urteil vom 14. Mai 2008 - IV ZR 26/07 -, veröffentlicht in FamRZ 2008, 1343 ff.; BGH, Urteile vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 19/08 und IV ZR 143/06 -, jeweils abrufbar über juris und über www.bundesgerichtshof.de).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 12 U 4/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Schadensersatzanspruch gegen die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Werden die Startgutschrift und eine (bereits vorliegende), hierauf beruhende Betriebsrentenmitteilung hingegen in einem Verfahren von vornherein gleichzeitig angegriffen, neigt die Kammer dazu, mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (vgl. Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 U 4/08 -, OLGR Karlsruhe 2008, 671-672) die Unverbindlichkeit beider Mitteilungen einheitlich festzustellen (vgl. etwa schon LG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 6 O 175/08 - (nicht veröffentlicht)).
  • BGH, 14.05.2008 - IV ZR 47/05

    Rechtmäßigkeit der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung seit dem 14. November 2007 wiederholt bestätigt und insbesondere zu dem von der Klägerin hier gerügten Wegfall der Mindestversorgung ausgeführt, dass eine Verletzung höherrangigen Rechts weder darin gesehen werden könne, dass die Übergangsregelung den rentenfernen Pflichtversicherten nach der alten Satzung zugesagte Mindestleistungen - insbesondere auch diejenige nach § 44 a VBLS a.F. - entziehe, noch in dem Umstand, dass die nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. bei der Ermittlung der gesamtversorgungsfähigen Zeit zu berücksichtigende hälftige Anrechnung so genannter Vordienstzeiten nach dem Übergangsrecht keinen Eingang in die Startgutschriften rentenferner Versicherter gefunden habe (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 2008 - IV ZR 47/05 - und Urteil vom 14. Mai 2008 - IV ZR 26/07 -, veröffentlicht in FamRZ 2008, 1343 ff.; BGH, Urteile vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 19/08 und IV ZR 143/06 -, jeweils abrufbar über juris und über www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 143/06

    Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung seit dem 14. November 2007 wiederholt bestätigt und insbesondere zu dem von der Klägerin hier gerügten Wegfall der Mindestversorgung ausgeführt, dass eine Verletzung höherrangigen Rechts weder darin gesehen werden könne, dass die Übergangsregelung den rentenfernen Pflichtversicherten nach der alten Satzung zugesagte Mindestleistungen - insbesondere auch diejenige nach § 44 a VBLS a.F. - entziehe, noch in dem Umstand, dass die nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. bei der Ermittlung der gesamtversorgungsfähigen Zeit zu berücksichtigende hälftige Anrechnung so genannter Vordienstzeiten nach dem Übergangsrecht keinen Eingang in die Startgutschriften rentenferner Versicherter gefunden habe (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 2008 - IV ZR 47/05 - und Urteil vom 14. Mai 2008 - IV ZR 26/07 -, veröffentlicht in FamRZ 2008, 1343 ff.; BGH, Urteile vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 19/08 und IV ZR 143/06 -, jeweils abrufbar über juris und über www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 19/08

    Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung seit dem 14. November 2007 wiederholt bestätigt und insbesondere zu dem von der Klägerin hier gerügten Wegfall der Mindestversorgung ausgeführt, dass eine Verletzung höherrangigen Rechts weder darin gesehen werden könne, dass die Übergangsregelung den rentenfernen Pflichtversicherten nach der alten Satzung zugesagte Mindestleistungen - insbesondere auch diejenige nach § 44 a VBLS a.F. - entziehe, noch in dem Umstand, dass die nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. bei der Ermittlung der gesamtversorgungsfähigen Zeit zu berücksichtigende hälftige Anrechnung so genannter Vordienstzeiten nach dem Übergangsrecht keinen Eingang in die Startgutschriften rentenferner Versicherter gefunden habe (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 2008 - IV ZR 47/05 - und Urteil vom 14. Mai 2008 - IV ZR 26/07 -, veröffentlicht in FamRZ 2008, 1343 ff.; BGH, Urteile vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 19/08 und IV ZR 143/06 -, jeweils abrufbar über juris und über www.bundesgerichtshof.de).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nämlich nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (vgl. BGHZ 12, 308 unter II 4; BAGE 104, 324 unter II 1 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 59/07, Seite 9).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nämlich nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (vgl. BGHZ 12, 308 unter II 4; BAGE 104, 324 unter II 1 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 59/07, Seite 9).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 191/05

    Rechtmäßigkeit der jährlichen Anpassung der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Der Streitgegenstand bestimmt sich nämlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil v. 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; LG Karlsruhe, Urteil v. 12. April 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht); Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Einleitung Rn 68 ff., insbesondere Rn 83).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 17/08
    Der Rechtsmittelführer - hier die Klägerin - ist deshalb davor geschützt, dass er auf sein eigenes Rechtsmittel hin über die mit der angegriffenen Entscheidung vorhandene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt wird (BGHZ 85, 180, 185; Zöller/Heßler, 27. Aufl., § 528 Rn 24).
  • KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 40/06

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Überprüfung einer infolge des

  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 52/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Streitgegenstand von Startgutschrift und

    Der Streitgegenstand bestimmt sich nämlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil v. 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; LG Karlsruhe, Urteil v. 12. April 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), Urteil vom 10.03.2006 - 6 S 26/05 - und Urteil vom 24.10.2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Einleitung Rn 68 ff., insbesondere Rn 83).

    Diese Rechtsauffassung zu parallel laufenden Prozessen wie hier geht konform mit der Kammerrechtsprechung zur unzulässigen Ausweitung des Feststellungsbegehrens in der Berufungsinstanz auf die Betriebsrentenmitteilungen nach erstinstanzlich festgestellter Unverbindlichkeit der Startgutschrift (LG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2008 - 6 S 17/08, veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de) bzw. nach erstinstanzlicher übereinstimmender Teilerledigungserklärung bezüglich des Antrags auf Feststellung der Unverbindlichkeit der Startgutschrift (LG Karlsruhe, Urt. v. 12.12.2008 - 6 S 89/08).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 17.07.2009 - 6 S 131/08

    VBL: (Un-)Verbindlichkeit von Startgutschriften für beitragsfrei Versicherte

    Nachdem der Kläger mit seinem Hauptantrag Ziffer 1 hier nicht nur die Startgutschrift, sondern zugleich die auf der Startgutschrift beruhende Verrentungsmitteilung der Beklagten angegriffen hat, konnte die Kammer in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (vgl. Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 U 4/08 -, OLGR Karlsruhe 2008, 671-672) einheitlich die Unverbindlichkeit der dem Kläger erteilten Startgutschrift sowie auch der darauf beruhenden Rentenmitteilung der Beklagten feststellen (so auch schon LG Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2008 - 6 S 17/08 - (veröffentlicht in Juris) und LG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 6 O 175/08 - (nicht veröffentlicht)).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 21.08.2009 - 6 O 130/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Nichtberücksichtigung von

    Der Streitgegenstand bestimmt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil v. 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; LG Karlsruhe, Urteil v. 12. April 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), Urteil vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und Urteil vom 24. Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Einleitung Rn 68 ff., insbesondere Rn 83).
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